Selbstständigkeit in Abhängigkeit.

Der Freiheitsbegriff des „Wir in mir“ als Grundlage der Demokratie.

Von Eckhard Türk


Kerngedanke

In dieser Analyse setze ich mich intensiv mit Dieter Suhrs wegweisendem Aufsatz „Vom selbständigen Menschen im verfassten Gemeinwesen“ (1983) auseinander. Mein zentraler Befund fordert eine radikale Revision unseres gängigen Bildes vom autonomen Individuum: Wahre Freiheit entsteht nicht in der vermeintlichen Isolation oder durch die Abkehr von anderen, sondern entspringt erst einer bewusst gelebten und anerkannten wechselseitigen Abhängigkeit. Die fundamentale These lautet, dass diese existenzielle Angewiesenheit kein Defizit darstellt, sondern durch verlässliche rechtliche und soziale Strukturen in tatsächliche, belastbare Freiheit transformiert wird.

1. Abhängigkeit als fundamentale Voraussetzung

Wir Menschen sind keine Inseln; von unserem ersten Atemzug bis zum Grab sind wir unweigerlich auf andere angewiesen – sei es in materieller, emotionaler oder kognitiver Hinsicht. In der modernen westlichen Tradition wird diese Abhängigkeit oft einseitig negativ gedeutet: als Schwäche, Unmündigkeit oder als gefährliches Einfallstor für Macht und Herrschaft. Suhr verwendet hierfür das drastische Bild des „Stricks“, an dem ein Mächtiger einen Ohnmächtigen „zappeln lassen“ kann. Doch bei genauerer Betrachtung offenbart sich eine tiefere Wahrheit: Die Abhängigkeit ist nicht der Feind der Freiheit, sondern ihre notwendige Bedingung – sie ist der Boden, auf dem Selbstständigkeit überhaupt erst erwachsen kann.

2. Die Transformation: Abhängigkeit ist nicht gleich Macht

Der entscheidende dialektische Schritt in der Argumentation liegt in der Erkenntnis, dass aus der ehrlichen Anerkennung unserer Bedürftigkeit eine Form wechselseitiger Freiheit erwachsen kann. Damit dieses Potenzial nicht in Unterdrückung umschlägt, bedarf es einer stabilen Brücke: der gegenseitigen Verlässlichkeit. Diese „Erwartenssicherheit“ darf nicht nur auf flüchtiger Moral, individueller Gunst oder bloßer Gewohnheit fußen. Sie muss durch verbindliche Institutionen – namentlich durch das Recht und die Verfassung – institutionell gesichert und einklagbar sein. Erst die Rechtsform garantiert, dass Abhängigkeit nicht Willkür bedeutet.

3. Die Metapher: Vom Strick zum Tragseil

In Anlehnung an Dieter Suhr betrachte ich soziale Abhängigkeiten als Seile, die unsere Gesellschaft durchziehen. In einem ungeordneten Zustand sind dies „Stricke“, die uns einengen, fesseln oder gar würgen. Im Rahmen eines verfassten Gemeinwesens jedoch vollzieht sich eine Metamorphose: Die Stricke wandeln sich in Tragseile, die uns halten, stützen und uns neue Handlungsspielräume eröffnen. Diese Transformation ist an zwei Bedingungen geknüpft:

  • Erwartungssicherheit: Ich muss mein Handeln planbar machen können, indem ich mich auf das (rechtlich normierte) Verhalten der anderen verlassen kann.
  • Reziprozität (Gegenseitigkeit): Die Regeln müssen symmetrisch für alle gelten. Im Gegensatz zur Sklaverei, die eine einseitige Abhängigkeit zementiert, darf in einer freien Gesellschaft niemand das System einseitig zu seinen Gunsten instrumentalisieren.

4. Gesellschaft als Raum wechselseitiger Instrumentalisierung

Im sozialen Miteinander benutzen wir uns zwangsläufig gegenseitig – und entgegen moralischer Intuitionen ist das positiv zu bewerten. Es handelt sich hierbei nicht um eine entwürdigende Ausbeutung, sondern um eine funktionale Bedingung moderner Existenz: Wir sind füreinander die notwendigen „Werkzeuge“ der Selbstentfaltung. Ich kann nur Bäcker sein, wenn andere meine Kunden sind, und ich kann nur Brot essen, wenn ein anderer es backt. Der Mensch wird erst im Spiegel des anderen, durch den Austausch von Leistungen und Anerkennung, zu einem bewussten und eigenständigen „Ich“. Das „Ich“ braucht das „Du“, um sich seiner selbst sicher zu werden.

5. Das „Wir in mir“: Die anthropologische Basis

Meinem Verständnis nach ist Identität kein isolierter Kern, sondern ein dynamischer Prozess der inneren Repräsentation. In Anlehnung an George Herbert Mead (den „generalized other“) bleibt festzuhalten: Das Kind lernt sich selbst erst kennen, indem es die Perspektive der Gemeinschaft übernimmt und sieht, wie die anderen auf es blicken. Diese soziale Perspektive ist kein späterer Zusatz zu einem fertigen Individuum, sondern sie ist von Anfang an konstitutiv „in mir“ vorhanden. Wer die Gemeinschaft und die Abhängigkeit leugnet, beraubt sich folglich selbst seiner Identitätsgrundlage und seiner Möglichkeiten zur echten Selbstbestimmung.

6. Die Rolle der rechtlich-politischen Ordnung

Da Freiheit in einer komplexen Welt nur dann stabil bleibt, wenn sie wechselseitig gewahrt wird, benötigen wir eine verfassungsrechtliche Ordnung. Ich sehe das Recht hier in einer eminent konstruktiven Rolle: Es fungiert als Architektur der Freiheit, die verlässliche Erwartungen schafft und Mechanismen bereitstellt, die den Missbrauch faktischer Abhängigkeiten sanktionieren. Das Recht ist somit nicht die Schranke der Freiheit, sondern der Garant für ihre Dauerhaftigkeit und Stabilität. Es schützt den Einzelnen davor, dass aus der sozialen Abhängigkeit eine persönliche Unterwerfung wird.

7. Philosophische Erdung bei Hegel

Ich orientiere mich hier maßgeblich am Hegel’schen Gedanken: Freiheit ist keine abstrakte Idee, die im luftleeren Raum existiert, sondern eine realpolitische Konstellation im „objektiven Geist“. Wahre Freiheit ist niemals die bloße Abwesenheit von Bindungen (die bloß negative Freiheit), sondern sie entsteht durch die geistige Durchdringung und bewusste Gestaltung dieser Bindungen. Es ist die „Aneignung“ der Abhängigkeit: Ich erkenne die Notwendigkeit des Anderen an und mache sie mir zu eigen. Hegel lehrte uns: Je reifer ein Geist und je gefestigter ein Gemeinwesen, desto weniger bedarf es der äußeren Gewalt. Freiheit verwirklicht sich als „Vernunft des Miteinanders“ innerhalb des Staates als dem Raum der gelebten Sittlichkeit.


Exkurs: Die kafkaeske Gefahr – Wenn das Tragseil zur Fessel gerinnt

Um die Tragweite dieser Transformation vom „Strick“ zum „Tragseil“ vollends zu ermessen, lohnt ein Blick auf ein düsteres literarisches Paradoxon von Franz Kafka. In seinen Aufzeichnungen findet sich ein Gleichnis, das meine These des „Wir in mir“ ex silentio – also von ihrem möglichen Scheitern her – beleuchtet. Kafka schreibt (Aphorismus 82):

„Sie sind durch ein gemeinsames Seil gebunden […] aber sie sind gar nicht gebunden, sondern sie halten sich nur mit den Händen in das Seil ein, und wenn nun das Seil reißt, hängen sie noch immer ebenso aneinander, nur dass sie jetzt die Hände nicht mehr frei haben…“

Dieses Bild markiert exakt jenen pathologischen Zustand, den die von mir geforderte rechtlich-politische Ordnung verhindern muss. In Kafkas Vision wird die wechselseitige Abhängigkeit nicht als befreiendes Fundament erfahren, sondern als eine lähmende, krampfhafte Fixierung.

  • Die Lähmung der Handlungsfreiheit: Wo ich mit Suhr argumentiere, dass Abhängigkeit „neue Handlungsspielräume eröffnet“, zeigt Kafka das Gegenteil: Die Menschen klammern sich so existenziell an die bloße Verbindung, dass sie ihre „Hände nicht mehr frei haben“. Hier ist das Soziale kein Ermöglichungsraum für das Individuum, sondern eine Falle. Das „Ich“ geht im „Wir“ nicht als selbstständiger Akteur auf, sondern verliert in der Angst um den Zusammenhalt seine produktive Kraft.
  • Das Fehlen der institutionellen Architektur: Kafkas Seil „reißt“, weil es keine „Erwartenssicherheit“ bietet. Es ist eben kein durch das Recht gesichertes Tragseil, sondern eine brüchige, rein faktische Verknüpfung. Wenn die rechtliche Form fehlt, die ich als „Architektur der Freiheit“ bezeichne, bleibt nur die nackte, angstbesetzte Abhängigkeit übrig. Die Menschen hängen dann zwar noch aneinander, aber sie sind unfähig zur autonomen Bewegung.

Kafkas Gleichnis verdeutlicht somit, dass die „Aneignung der Abhängigkeit“ nur gelingen kann, wenn wir uns nicht krampfhaft aneinander festbeißen müssen, sondern uns auf ein Drittes – das Recht und die Institution – verlassen können.


Fazit: Vom „Wir in mir“ zur Architektur der Freiheit

Mein Blick auf Suhrs Thesen zeichnet ein zutiefst optimistisches und konstruktives Menschenbild: Wir sind gleichzeitig radikal abhängig und genau dadurch radikal frei. Die hier vollzogene Analyse zeigt jedoch auch die Bedingung dieser Freiheit auf: Wahre Autonomie ist kein heroischer Alleingang gegen die Welt, aber sie ist ebenso wenig das bloße, krampfhafte Verhaftetsein im Anderen, wie es Kafka so eindringlich beschrieb.

Echte Selbstständigkeit ist vielmehr das kostbare Ergebnis vertrauensvoller, rechtlich gesicherter und wechselseitiger Bindungen. Institutionen wie Recht und Verfassung sind in dieser Lesart keine lästigen Einschränkungen unserer Willkür, sondern der notwendige Schutzraum, der unsere „Hände frei macht“. Sie transformieren die existenzielle Abhängigkeit von einer potenziellen Fessel in eine verlässliche Ressource. Ich lade dazu ein, unsere Angewiesenheit auf das „Wir“ nicht länger als Makel zu verdrängen, sondern sie als die fundamentale Bedingung für eine stabile, individuelle Selbstbestimmung zu begreifen und aktiv zu gestalten.

Eckhard Türk: Wir in mir. Ethik als Verfahrensethik. Die anthropologische Grundlagenreflexion Dieter Suhrs in ihrer Bedeutung für eine theologische Ethik, Mainz (Book on Demand) 2004.

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